Regelschulbetrieb ab 07.12.2020

von MS Paznaun
03. Dezember 2020

Regelschulbetrieb ab 07.12.2020

Wir freuen uns auf unsere SchülerInnen und Schüler!

NEU:

1.1. Mund-Nasen-Schutz-Pflicht (ab Sekundarstufe I)

§ 9 Abs. 5 & § 23 C-SchVO 2020/21

In Schulen ab der Sekundarstufe I sind alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Ausgenommen davon sind Personen, denen aufgrund ihrer Behinderung oder Beeinträchtigung das Tragen eines MNS nicht zugemutet werden kann.


Bei Verdacht Covid-19 Antigentest an der Schule

  • Die Eltern und Erziehungsberechtigten wurden bereits über die Möglichkeit eines Antigentests (bei einem Verdachtsfall, der in der Schule auftritt). Dazu noch ergänzende Punkte:
  • Die Einverständniserklärung der Eltern beruht absolut auf Freiwilligkeit.
  • Die Antigen-Schnelltests richten sich ausschließlich an Schülerinnen und Schüler   mit Krankheitssymptomen, die sich an der Schule befinden. Andere Schülerinnen und Schüler der Klasse werden nicht getestet.
  • Die Erziehungsberechtigten müssen unbedingt vor Anforderung des Tests verständigt werden.
  • Die Erziehungsberechtigten können bei der Entnahme der Probe anwesend sein, wenn sie dies wünschen.
  • Zum Nasen-Rachen-Abstrich im Rahmen des Antigen-Schnelltests gibt es keine Alternative, also keinen reinen Rachen-Abstrich oder keinen Gurgeltest.
  • Liegt keine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zum Antigen-Schnelltest vor und treten Symptome auf, muss der herkömmliche Weg über die Hotline 1450 beschritten werden.
  • Die Leitstelle der Bildungsdirektion für die Anforderung von Antigen-Schnelltests ist (derzeit nur für Schulleitungen in Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land) unter 0512 9012 809100 von Montag bis Freitag von 07:00 bis 14:00 Uhr erreichbar. Der Einsatz der Schnelltests ist eine große Chance den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.

Bitte schicken Sie ihr Kind auch weiterhin NICHT in die Schule, wenn es Krankheitssymptome zeigt.

Es besteht weiterhin Meldepflicht bei Verdachtsfällen bzw. bei einer positiven Erkrankung.